Gesundheit

Bayerische Hygieneverordnung

Laut §6 der bayerischen Hygieneverordnung vom 01.06.2006 besteht für weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden Kondomzwang. Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.

Eine regelmäßige freiwillige Untersuchung hilft die eigene Gesundheit, die der Angehörigen, Kolleginnen und ihre Freier sowie deren Familien zu schützen. Sie garantiert aber nicht den Erhalt der Gesundheit - nur geschützter Geschlechtsverkehr mit Kondom minimiert gesundheitliche Risiken.